Die Pflege wird mit Ihnen zusammen geplant und auf Ihre Bedürfnisse und Ressourcen / Fähigkeiten individuell abgestimmt.
Im persönlichen Kontakt und Gesprächen mit Ihnen, Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt und beteiligten Angehörigen wird der Pflegeverlauf regelmässig evaluiert und neu angepasst. So kann auf Bedürfnisse / Bedarf besser eingegangen werden und es entsteht eine professionelle, pflegerische Beziehung. Bei komplexen Pflegesituationen plane ich in Absprache die ergänzenden Dienste. |
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Die Grundpflege beinhaltet den grössten Anteil meiner Tätigkeit: Körperpflege, ankleiden, mobilisieren (aufnehmen),
transferieren (umsetzen), aktive oder passive Bewegungsübungen, Mahlzeiteneinnahme, etc. Hilfe zur Selbsthilfe und Förderung der Selbstständigkeit, Orientierung und Sicherheit. Für Alltagsbewältigung wie "Kontakte pflegen", "wohnen und haushalten" stehe ich motivierend und unterstützend bei. |
Nach einem Spitalaufenthalt kann der Spitalarzt/die Spitalärztin für maximal 14 Tage Akut- und Übergangspflege verordnen. Der Klientenanteil fällt bei Akut- und Übergangspflege weg.
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Abrechnung mit der Krankenkasse: Damit Ihre Krankenkasse meine Leistungen bezahlt, werde ich aufgrund des Bedarfs das Formular
"Ärztliche Verordnung für Pflege zu Hause" ausfüllen, von Ihrem Hausarzt unterschreiben lassen und Ihrer Krankenkasse zuschicken.
Wenn die Krankenkasse nicht innert 10 Tagen Einsprache erhebt, gilt die Leistungspflicht als gegeben.
Ich erstelle jeweils Ende Monat eine Rechnung zuhanden der KK. Den Selbstbehalt von 10% stellt Ihnen Ihre Kasse in Rechnung. Den Klientenanteil (CHF 8/Tag) verrechne ich Ihnen direkt.
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