Kranken- und Fusspflege zu Hause
Krankenpflege

Individuelle, professionelle Pflege zur Unterstützung und Verbesserung von Lebensqualität in Ihrem Zuhause. Ich helfe in der Behandlung und im Umgang mit Auswirkungen von Krankheiten und deren Folgen.

für
   Körperlich / psychisch Kranke
   Behinderte Menschen
   Demenzerkrankte
   Schwerkranke und Sterbende
   Rekonvaleszente Personen

biete ich
   Beratung und Anleitung von Betroffenen und Angehörigen.    mehr
   Untersuchung und Behandlung    mehr
   Grundpflege    mehr
   Akut- und Übergangspflege    mehr

      mehr
   Direkte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.    mehr

Leider kann ich folgende Einsätze nicht leisten   mehr
Die Pflege wird mit Ihnen zusammen geplant und auf Ihre Bedürfnisse und Ressourcen / Fähigkeiten individuell abgestimmt. Im persönlichen Kontakt und Gesprächen mit Ihnen, Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt und beteiligten Angehörigen wird der Pflegeverlauf regelmässig evaluiert und neu angepasst. So kann auf Bedürfnisse / Bedarf besser eingegangen werden und es entsteht eine professionelle, pflegerische Beziehung.
Bei komplexen Pflegesituationen plane ich in Absprache die ergänzenden Dienste.

Messungen von Blutdruck, Puls, Blutzucker etc.

Verabreichen von Medikamenten und Injektionen

Verbandwechsel bei Dekubitus (Wundliegen), Geschwüren (Ulcus), Stoma (künstl. Darmausgang) PEG (Magensonde) etc.

Massnahmen bei Inkontinenz
Die Grundpflege beinhaltet den grössten Anteil meiner Tätigkeit: Körperpflege, ankleiden, mobilisieren (aufnehmen), transferieren (umsetzen), aktive oder passive Bewegungsübungen, Mahlzeiteneinnahme, etc.
Hilfe zur Selbsthilfe und Förderung der Selbstständigkeit, Orientierung und Sicherheit.
Für Alltagsbewältigung wie "Kontakte pflegen", "wohnen und haushalten" stehe ich motivierend und unterstützend bei.
Nach einem Spitalaufenthalt kann der Spitalarzt/die Spitalärztin für maximal 14 Tage Akut- und Übergangspflege verordnen. Der Klientenanteil fällt bei Akut- und Übergangspflege weg.

Abrechnung mit der Krankenkasse: Damit Ihre Krankenkasse meine Leistungen bezahlt, werde ich aufgrund des Bedarfs das Formular "Ärztliche Verordnung für Pflege zu Hause" ausfüllen, von Ihrem Hausarzt unterschreiben lassen und Ihrer Krankenkasse zuschicken. Wenn die Krankenkasse nicht innert 10 Tagen Einsprache erhebt, gilt die Leistungspflicht als gegeben. Ich erstelle jeweils Ende Monat eine Rechnung zuhanden der KK. Den Selbstbehalt von 10% stellt Ihnen Ihre Kasse in Rechnung. Den Klientenanteil (CHF 8/Tag) verrechne ich Ihnen direkt.

Kurzeinsätze von weniger als 30 Minuten

Wegzeit über 15 Minuten / 15 km

Notfall-Pikett